Gelsenpflege
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Pflegeinformation

Was ist ambulante Pflege?

Häufig kommt es vor, dass nach Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit längere Zeit oder sogar dauerhaft pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfen benötigt werden. Können oder sollen diese nicht oder nicht ausreichend von Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen übernommen werden und kann der Hilfebedarf zum Beispriel auch durch ergänzende niedrigschwellige Unterstützungsangebote nicht vollständig gedeckt werden, kommt ein ambulanter Pflegedienst in Betracht.

Das Angebot von ambulanten Pflegediensten umfasst immer Leistungen der Grundpflege, also Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie hauswirtschaftliche Leistungen. Neben der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung können Pflegedienste Leistungen der häuslichen Betreuung als pflegerische Betreuungsmaßnahmen anbieten.

Wann ist ambulante Pflege sinnvoll?

Ambulante Pflege ist sinnvoll,

  • wenn die vorhandene oder entsprechend angepasste häusliche Wohnsituation eine angemessene Pflege räumlich zulässt,
  • solange der Pflegebedürftige noch in der Lage ist, im eigenen Haushalt zu leben oder
  • solange der Pflegebedürftige mit Angehörigen zusammenlebt, die die Pflege und Betreuung gemeinsam mit dem ambulanten Pflegedienst sicherstellen.

Die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ist sinnvoll,

  • um die pflegende Person zu entlasten,
  • um die Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung zu vermeiden oder hinauszuzögern,
  • um der pflegenden Person praktische Hilfen zu bieten,
  • in Ergänzung mit Tagespflege oder Kurzzeitpflege, um die pflegende Person zu entlasten oder die Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Pflegegrade

Die Pflegegrade richten sich danach, wie viel Hilfe jemand benötigt. Je höher dabei der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die die Pflegebedürftigen erhalten.

Pflegegrad 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3 - schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Wie viel zahlt die Pflegeversicherung?

Leistungsart
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
amb. Pflegedienst
-
724 €
1.363 €
1.639 €
2.095 €
Pflegegeld
-
316 €
545 €
728 €
901 €


Das Pflegegeld steht pflegenden Angehörigen zu.
Ein Entlastungsbetrag von 125 € im Monat stehen allen Pflegegraden zu.

Haben Sie noch Fragen zu den Pflegegraden und benötigen Sie eine Pflegeberatung?
Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Gerne kommen wir auch zu Ihnen nach Hause.

Wolfgang Hubbert
Leiter der Gelsenpflege GmbH
Fachpfleger für psychiatrische Krankenpflege

Telefon: 0209 - 59 27 97
Bürozeiten: 9:00 - 17:00 Uhr

 

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